Erste Hilfe - Regelungen und mehr

Die Vorhaltung bestimmter Erste-Hilfe-Materialien und diversen Ausrüstungsgegenständen wird in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Normen in Abhängigkeit der Art des Betriebes und Anzahl der Versicherten geregelt.

Unter anderem wird in der UVV, DGUV1, DGUV 204-022 klar geregelt, was der Unternehmer an Erste Hilfe Material  vorzuhalten hat. Diese Gegenstände sind in regelmäßigen Zeitabständen auf Vollzähligkeit und Betriebsbereitschaft zu überprüfen.

Hierbei ist auch auf das Ablaufdatum der verschiedenen Produkte zu achten.

Betriebliche Belange, sowie Gefährdungen an einzelnen Arbeitsplätzen sind genau zu beachten.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Anschaffung und regelmäßigen Überprüfung der von Ihnen vorgehaltenen Betriebsverbandskästen nach DIN 13157, DIN 13169, DIN 13164.