Prüfung Erste Hilfe Einrichtungen (Verbandkasten, Pflasterspender, Augenspüllösungen usw.)

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Ein gefüllter und vollständiger Verbandskasten ist die Voraussetzung für ein sicheres Arbeitsumfeld. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr Ihren ErsteHilfe-Koffer kontrollieren und die fehlenden Artikel nachfüllen. Dies gilt ebenso wie weitere Erste-Hilfe Ausrüstungen wie z.B. Augenspüllösungen, AED (Automatisch Externe Defibrillatoren) usw.

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    In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

    Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

    In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung können zusätzlich

    • medizinische Geräte und sonstige Hilfsmittel (z.B. Sauerstoffmaske, Beatmungsmaske, Automatisierter externer Defibrillator etc.)
    • Antidote (Gegenmittel bzw. neutralisierende Stoffe bei Vergiftungen) als Zusatzausstattung im Betrieb vorhanden sein.

    Die Verantwortung für die Sicherheit in Arbeitsstätten liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Dieser muss eine externe oder auch betriebsinterne Person damit beauftragen, alle sicherheitstechnischen Belange zu verwalten, zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten.