Brandschutzhelfer
Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 konkretisiert diese Zahl nun auf 5 % der Beschäftigten bzw. abweichend gemäß Gefährdungsbeurteilung.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen die in der ASR A 2.2 beschriebenen Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes auf.
Theoretischer Inhalt der Schulung:
– Rechtliche Grundlagen und betriebliche Brandschutzorganisation
– Brandursachen und Gefahren durch Brände
– Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze
– Verhalten im Brandfall / Brandschutzordnung
– Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
– Brandklassen
– Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöscher
Praktischer Inhalt der Schulung:
– Bedienen von Handfeuerlöschern
– Löschübung – Ablöschen von Bränden mittels Wasser, Schaum und CO² Feuerlöscher
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
Der Teilnehmerkreis sollte 15 Personen nicht überschreiten.
Es wird eine anerkannte Teilnahmebescheinigung durch uns ausgestellt.