Brandschutzhelfer

Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden. 

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 konkretisiert diese Zahl nun auf 5 % der Beschäftigten bzw. abweichend gemäß Gefährdungsbeurteilung. 

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen die in der ASR A 2.2 beschriebenen Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes auf.

Theoretischer Inhalt der Schulung:

– Rechtliche Grundlagen und betriebliche Brandschutzorganisation

– Brandursachen und Gefahren durch Brände

– Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze

– Verhalten im Brandfall / Brandschutzordnung

– Grundlagen der Verbrennung und des Löschens

– Brandklassen

– Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöscher

Praktischer Inhalt der Schulung:

– Bedienen von Handfeuerlöschern

– Löschübung – Ablöschen von Bränden mittels Wasser, Schaum und CO² Feuerlöscher


Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.

Der Teilnehmerkreis sollte 15 Personen nicht überschreiten.

Es wird eine anerkannte Teilnahmebescheinigung durch uns ausgestellt.