Prüfung/Wartung Leiter und Tritte
Leitern, Tritte und Fahrbare Gerüste, die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Zum einen müssen Leitern, Tritte und Fahrbare Gerüste davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Wir prüfen für Sie fachgerecht und kompetent – herstellerunabhängig ihre Leitern, Tritte und Fahrbare Gerüste bei Ihnen vor Ort.
Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritten geprüft?
Unsere sachkundigen Mitarbeiter übernehmen als befähigte Personen die Erfassung und eindeutige Kennzeichnung aller Leitern, Tritte und Fahrbaren Gerüste in Ihrem Betrieb sowie die Überprüfung anhand einer Checkliste – selbstverständlich inklusive elektronischer Dokumentation.
Dabei wird geprüft ob ein Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren. Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden diese mittels einem Prüfsiegel gekennzeichnet.
Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Wir prüfen folgende Leitern gemäß
DGUV 208-016
- Anlegeleitern
- Schiebeleitern (mit & ohne Seilzug)
- Rollleitern
- Glasreinigerleitern, Etagenleitern & Tourenleitern
- Mehrzweckleitern (zweiteilig & mit Gelenken)
- Stehleitern mit Plattform
- Stehleitern (beidseitig besteigbare, fahrbare & höhenverstellbare)
- Saalleitern & Montageleitern
- Treppenleitern
- Mastleitern & Hängeleitern
- Steckleitern
- Podestleitern
- Dachdeckerauflegeleitern
- Seilleitern
- Leiterntritte, Treppentritte & Rolltritte