Evakuierung von Gebäuden
Der Gesetzgeber fordert im ArbSchG § 10 sowie in der DGUV Vorschrift 1 § 22, dass der Arbeitgeber (Unternehmer) Personen in ausreichender Anzahl zu benennen hat, die Erste Hilfe leisten, Entstehungsbrände bekämpfen und die
Evakuierung sicherstellen. Jeder Arbeitgeber muss daher nicht nur Ersthelfer und Brandschutzbeauftragte bestellen, sondern auch Maßnahmen für die Evakuierung von Gebäuden bzw. des Betriebsgeländes treffen, um für den Ernstfall gut gerüstet zu
sein.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen das hierzu erforderliche Praxiswissen.
– Inhalt Evakuierungsanlässe (Brand, Explosionsgefahr, Bombendrohung, etc.)
– Verhalten von Personen im Brand- oder Gefahrenfall
– Vorbereitung und Planung der Evakuierung
– Alarmierungs- und Meldewege / Anordnen des Evakuierungsalarms
– Organisation im Betrieb
– Bestellung von Evakuierungshelfern und -verantwortlichen
– Aufgaben, Rechte und Pflichten der zu benennenden Personen
– Einweisen von Personen auf die zu benutzenden Evakuierungswege
– Evakuierung von Behinderten, Kranken, Blinden etc. / Evakuierungshilfsmittel
– Maßnahmen und Anordnungen treffen, um Panikreaktionen zu vermeiden
– Kontrolle auf Vollständigkeit nach erfolgter Räumung
– Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie Sammelplätzen
– Kommunikation mit internen und externen Kräften vor und während der Evakuierung
– Anwenderbericht aus der Praxis
Dieses Seminar eignet sich besonders zur Durchführung in Ihrem Unternehmen.
Der Teilnehmerkreis sollte 15 Personen nicht überschreiten.
Es wird eine anerkannte Teilnahmebescheinigung durch uns ausgestellt.