Leitern, Tritte und Fahrbare Gerüste, die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Zum einen müssen Leitern, Tritte und Fahrbare Gerüste davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
Als Leitlinie ist hier die DGUV 208-016 heranzuziehen. Die Befähigte Person ist nach der TRBS 1203 auszubilden.
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