Überprüfung von Feststellanlagen, Brandschutztüren, Brandschutztoren & Rauschutztüren gemäß DIN 1467

Feuerabschlüsse, darunter zum Beispiel Brandschutztüren, dienen der Abschottung eines Brandes, um eine Ausdehnung des Feuers zu verhindern. Sind Tür- oder Toröffnungen in Brandwänden oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen ausgestattet sein.

Feststellanlagen stellen sicher, dass Brand- oder Rauchschutztüren geöffnet bleiben. Im Falle eines Brandes beziehungsweise bei Rauchentwicklung schließen diese Einrichtungen automatisch nach dem Auslösen des integrierten Rauchmelders.

Sind Brandschutztür und Feststellanlage fachgerecht eingebaut und funktionsfähig, können sie finanzielle Schäden verhindern und ohne Zweifel Menschenleben retten. Aus diesem Grund müssen sie beim Einbau abgenommen und regelmäßig gewartet werden, so die Vorgaben des Gesetzgebers und der Hersteller.

TQ-Dienstleistungen bietet Ihnen einen sachkundigen Prüf- und Wartungsservice für Feststellanlagen, Brandschutztüren, Brandschutztore, Rauchschutztüren gemäß Instandhaltungsnorm DIN 14677, ASR A1.7 und der DIBT an.

Brandschutztüren und Feststellanlagen Brandschutztüren

Warum sind die Abnahmeprüfung und Wartung unerlässlich?

Die Landesbauordnungen (LBO) der jeweiligen Bundesländer schreiben vor, in welcher Weise Brandschutztüren und -tore einzubauen sind. Feststellanlagen müssen ebenso den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) entsprechen. Auch die Gebäudebrandversicherungen schreiben strenge Regeln und Richtlinien vor – nicht nur in Bezug auf den Einbau, sondern ebenso in Bezug auf die regelmäßige Inspektion und Wartung.

Wie häufig muss die Überprüfung stattfinden?

Als Betreiber eines Gebäudes sind Sie dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Brandschutztüren und -tore sowie Ihrer Feststellanlagen vornehmen zu lassen.

Wer darf die Überprüfung durchführen?

Die Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person (Sachkundiger / Befähigte Person) ausgeführt werden.

Wir übernehmen für Sie die gesamte Wartungs- und Prüftätigkeiten. Wir erstellen pro Anlage ein Wartungsdokument und die Tür bekommt einen Wartungsnachweis.

Abnahme und Inbetriebnahme von Feststellanlagen

Nach der Installation einer Feststellanlage muss diese durch einen autorisierten Fachbetrieb abgenommen werden. Durch die Abnahme wird dem Betreiber die richtige Installation und auch die richtige Funktion der Feststellanlage bescheinigt.

Für die Abnahme werden gesonderte Abnahmeprotokolle und Inbetriebnahmeprotokolle erstellt.

Wir sind als anerkannter, sowie autorisierter Fachbetrieb zur Abnahme von GEZE sowie von Hekatron Feststellanlagen zugelassen.

GEZE
HEKATRON