Prüfung Leiter, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen
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Leitern und Tritte müssen regelmäßig, mindestens aber alle 12 Monate, durch eine befähigte, sachkundige Person nach DGUV I 208-016 geprüft werden. Diese Prüfung muss entsprechend schriftlich dokumentiert und den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Die sogenannte Betriebssicherheitsverordnung kurz „BetrSichV“ fordert, dass alle Arbeitsmittel – und somit auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig nach DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen. Für diese Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 wurden Werte ermittelt, die die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfung festlegen.
Zudem muss der Arbeitgeber jedoch auch über die Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 hinaus Anleitungen und Hinweise für seinen Arbeitnehmer herausgeben, die den richtigen und sicheren Umgang mit den von ihm zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten beschreiben. Diese Handlungsanleitungen lassen sich ebenso in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DGUV) in Erfahrung bringen, wie auch Hinweise und Empfehlungen, die sich rund um die Prüfung von Leitern und Tritten drehen.
Für eine Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sind die DGUV Vorschriften 208-016 gedacht. Die Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 sollte als sogenannte Leiterprüfung durch einen geeigneten Sachkundigen durchgeführt werden.
Wir bieten Ihnen durch unsere speziell geschulten und erfahrenen Sachkundigen nach DGUV I 208-016 die Überprüfung und Dokumentation Ihrer Leitern und Tritte. Bei größeren Stückzahlen prüfen wir Ihr Equipment auch gerne bei Ihnen vor Ort.