Prüfung Feststellanlagen an Brandschutztüren/ Toren

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Brandschutztüren- und Tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).

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    In Gebäuden sind Brandschutztüren und -tore ein zentraler Bestandteil für den vorbeugenden Brandschutz. Als Feuerschutzabschlüsse schirmen sie die notwendigen Durchgänge zwischen den einzelnen Brandschnitten gegen den Durchtritt von Flammen, Hitze und Rauch ab. Sie sorgen damit auch für sichere Flucht- und Rettungswege.

    Brandschutztüre und -tore sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers unter Beachtung des Prüfzeugnisses und den Zulassungen einzubauen und regelmäßig durch einen Sachkundigen zu prüfen. Damit im Ernstfall Menschenleben gerettet bzw. geschützt werden kann und auch Gebäudeteile von einer weiteren Brandbeaufschlagung geschützt werden können.

    Bei falsch oder schlecht gewarteten Türen und Toren droht über die Gefährdung von Menschen und Produktion hinaus der Verlust des Versicherungsschutzes. Verkeilen, verstellen festbinden oder Ähnliches ist strafbar.

    Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen somit regelmäßig spätestens nach 12 Monaten und wiederkehrend durch einen Sachkundigen – Befähigte Person geprüft werden.